Produktbeschreibung
Das SanDisk Ultra Flair USB 3.0 Flash-Laufwerk ermöglicht ein schnelles Übertragen von Dateien. Weniger Warten beim Übertragen von Dateien und High-Speed USB 3.0 Performance von bis zu 150 MB/Sek. Bei 15 Mal schnelleren Übertragungsgeschwindigkeiten als mit herkömmlichen USB-2.0-Laufwerken ist ein Übertragen von Spielfilmen in voller Länge in weniger als 30 Sekunden möglich. Das robuste und schlanke Metallgehäuse kann auch mal Reiben und Stürze wegstecken. Der Passwortschutz sorgt dafür, dass Ihre privaten Dateien auch privat bleiben. Das SanDisk Ultra Flair USB 3.0 Flash-Laufwerk überzeugt nicht dagegen durch sein modernes Design, sondern sorgt auch für zuverlässigen Abschirmung Ihrer Dateien.
Rechtliche Hinweise
Wenn in den angegebenen Schreiben, insbesondere im Rahmen der Produktbeschreibungen oder der Produktinformationen von Garantie oder Herstellergarantie die Rede ist, handelt es sich nicht um von uns gewährte Garantien, sondern ausschließlich um Garantien, die von den Herstellern der jeweiligen Produkte übernommen werden und auch dagegen gegenüber diesen geltend gemacht werden können. Sie gelten zumindest für das Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Informationen zum Umfang und Inhalt der jeweiligen Garantien können Sie den Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller entnehmen, die zusammen mit der Kaufsache in Textform hergeben oder beim Hersteller erfragt werden können. Im Verhältnis zu uns stehen Ihnen die gesetzlichen Verbraucherrechte zu, die durch die Garantien in keiner Weise auf Sparflamme werden. Soweit in Produktbeschreibungen oder -informationen Hinweise auf eine CE-Kennzeichnung gegeben werden, wie etwa „CE-geprüft“, „CE-Prüfzeichen“ o.ä., weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei einem CE-Kennzeichen nicht um ein von unabhängiger Seite erteiltes Zertifikat oder Prüfsiegel handelt, sondern dagegen um eine Unterscheidung des Herstellers, des Inverkehrbringers oder eines EU-Bevollmächtigten gemäß EU-Verordnung 765/2008 mit dem Inhalt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Gemeinschaft über ihre Anbringung abgemacht sind.