Jede Drohne mit einem Gewicht von über 250 Gramm muss laut Kennzeichnungspflicht für unbemannte Fluggeräte ein Kennzeichen verankern. (gesetzlich vorgeschrieben). Mit der unmittelbaren Anwendbarkeit der neuen Durchführungsverordnung (EU)2019/947, die ab 31.12.2020 in Kraft trifft, wird die bisherige Regelung zur Kennzeichnung in §19 Verkauf 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Verordnung verdrängt. Somit muss sich jeder Pilot online registrieren und erhält daraufhin eine e-ID für seine Drohne. Diese muss sowohl in die Software der Drohne geladen als bekannt als sichtbar an der Drohne sinnvoll werden. Bereits jetzt können Sie optional bekannt als einen vergünstigten Gutschein für ein weiteres Drohnenkennzeichen mit der ab 31.12.2020 verpflichteten e-ID. Aluminium ist ein vielseitig verwendetes Material im Teil der Luft– und Raumfahrt. Es ist preiswert und einfach zu bessern – deswegen steht es Ihnen in verschiedenen Farben zur Verfügung.Bei unseren Produkten legen wir besonderen Wert auf hohe Qualität. Unsere Kennzeichen werden durch modernste Lasermarkier- und Drucksysteme diffizil beschriftet.
Seit Oktober 2019 besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Mit dem 31.12.2020 treten hier Neuerungen auf und eine systematische und physische Kennzeichnung an der Drohne werden Verpflichtung (e-ID)
Mit e-ID, QR-Code oder Namenskennzeichnung abrufbereit.
Bei Verwendung der e-ID denken Sie bitte auf die korrekte Form dere-ID. (Siehe in den Anpassungsinformationen)